Betriebsanweisung

 

 

Ballenpresse

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt dem sicheren Bedienen von Ballenpressen

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

 

·   Quetschen, Scheren und Stoßen an den schweren Verschlüssen der Ein- und Auswurföffnungen sowie den Einrichtungen zum Ballenauswurf:                                                                                      -  bei nicht bestimmungsgemäßer Durchführung der vorgegebenen Arbeitsabläufe, z.B.                                                        beim Öffnen/Schließen der Ein- und Auswurföffnung, dem Verschnüren und Auswerfen des Ballens, der Reinigung des Innenraumes, der Beseitigung von Betriebsstörungen                                                                                                                                 -  in Folge schadhafter Schutzeinrichtungen an den Verschlüssen der Ein- und Auswurföffnungen, z.B. defekte Gasdruckfedern, Bedienungshebel und deren Sicherungen   

·   Verletzungen durch herabfallende Gegenstände, z.B. Gebinde des Verschnürmaterials, Lanzen zum Anlegen der Verschnürung

·   Stromschlag, z.B. nach Quetschungen der Geräteanschlussleitung

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

Allgemein

·   Presse nur bestimmungsgemäß betreiben, wie in Betriebsanleitung des Herstellers festgelegt

·   Presse darf nur von unterwiesenen Personen bedient werden

·   Schutz- und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht, umgangen oder missbräuchlich benutzt werden

Täglich vor Arbeitsbeginn:

·   Sichtprüfung der Presse und der Geräteanschlussleitung auf äußerlich erkennbare Schäden, Dichtheit und Funktionsfähigkeit

Beim Betrieb:

·   Presse während des Betriebes nicht verlassen

·   Keine Türen und Klappen vor Stillstand der Maschine öffnen

Beim Verlassen:

·   Nach Beendigung der Arbeit bzw. dem Pressvorgang muss die Presse gegen unbefugte Benutzung gesichert werden durch z.B. Schlüsselschalter oder Betätigung des Hauptschalters, der gegen Wiedereinschalten durch Unbefugte gesichert sein muss

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel sofort stillsetzen und gegen Wiederinbetriebnahme sichern (z.B. Stecker ziehen, Hauptschalter ausschalten, ggf. kennzeichnen)

·         Bei drohenden Umweltschäden oder Feuer à Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einleiten (Bindemittel, geeignete Feuerlöschgeräte bei Entstehungsbränden einsetzen)

·         den Vorgesetzten informieren: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

·         Arbeitsmittel stillsetzen/ Verletzte Personen aus dem Gefahrenbereich bringen/ Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung / Entsorgung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten (z.B. Reparaturen) dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

·         Pressen sind vor der ersten Inbetriebnahme und längstens nach einem Jahr durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand (Mechanik/Hydraulik/ Elektrik) prüfen zu lassen

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: