Betriebsanweisung

 

 

Batterieladeanlage

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für das Aufladen und Befüllen von Batterien in Flurförderzeugen

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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·         Verätzungsgefahr durch austretende Batteriesäure bei beschädigten Batterien oder beim Nachfüllen von destilliertem Wasser

·         Brand- und Explosionsgefahr durch Wasserstoffbildung beim Ladevorgang

·         Gefahr durch elektrischen Strom

·         Verunreinigung von Grundwasser und sonstigen Gewässern durch Auslaufen von Batteriesäure

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

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Allgemein:

·         Das Aufladen und Befüllen der Batterien darf nur von hierfür eingewiesenen und unterwiesenen Personen durchgeführt werden.

·         Die Betriebsanleitung des Herstellers der Batterie und des Ladegerätes ist zu beachten.

·         Nur auf die zu ladende Batterie abgestimmte Ladegeräte benutzen.

·         Elektrisch betriebene Geräte dürfen nur mit gültigem Prüfnachweis (z.B. Prüfplakette bei externen Ladegeräten) verwendet werden.

·         Nur Für evtl. austretende Batteriesäure, muss geeignetes Bindemittel in ausreichender Menge vorgehalten werden.

·         Beim Umgang mit Batterien darf nicht geraucht und kein Feuer oder offenes Licht verwendet werden.

Beschaffenheit von Batterieladeplätzen:

·         Ladeplätze müssen generell durch dauerhafte Markierungen von anderen Betriebsbereichen optisch abgegrenzt sein.

·         Der Ladeplatz muss mit dem Warnzeichen „Gefahren durch Batterie“ und dem Verbotszeichen „Umgang mit Feuer, offenem Licht und Rauchen verboten“ gekennzeichnet sein.

·         Der Ladeplatz muss belüftet und frostfrei sein.

·         Feuerlöscher sind an geeigneter Stelle vorzusehen.

·         Ladegeräte und Zuleitungen sind vor Beschädigung zu schützen.

·         Ladegeräte dürfen nicht auf brennbaren Materialien abgestellt werden, über Einzelladeplätzen dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden

·         Abstände:

Gangbreite um den Stellplatz

0,6 m

Abstand Batterie ó Ladegerät bzw.

Funken bildende Betriebsmittel

1,0 m

Horizontaler Abstand

Einzelladeplatz ó brennbare Materialien

2,5 m

Raumhöhe

2,0 m

 

 

 

 

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

Aufladen der Batterie:

·         Fahrzeug gesichert abstellen (Schaltschloss auf Stellung „O“ und Schlüssel abziehen, Notschalter in Stellung „AUS“).

·         Vor dem Ladevorgang sämtliche Kabel- und Steckverbindungen auf sichtbare Schäden prüfen.

·         Batterie vor dem Laden auf Gehäuseschäden und austretende Säure prüfen.

·         Batterie des Flurförderzeuges nur an das zugehörige Ladegerät anschließen.

·         Verbinden und Trennen von Batteriestecker und Ladekabel des Ladegerätes darf nur bei ausgeschaltetem Fahrzeug und Ladegerät erfolgen.

·         Beim Ladevorgang muss die Batterie freiliegen und die Batteriehaube muss geöffnet sein.

·         Keine Werkzeuge (Metallteile) auf der Batterie ablegen (Kurzschlussgefahr).

·         Es ist für eine ausreichende Be- und Entlüftung zu sorgen, um die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre zu verhindern.

·         Batterieflüssigkeit nicht während des Ladevorganges auffüllen.

·         Vor Schließen der Batteriehaube sicherstellen, dass das Ladekabel nicht beschädigt werden kann.

 

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Befüllen der Batterien:

·         Fahrzeug gesichert abstellen (Schaltschloss auf Stellung „O“ und Schlüssel abziehen, Notschalter in Stellung „AUS“).

·         Bei sämtlichen Arbeiten (Reinigen, Befüllen) an den Batterien muss säurefeste Schutzkleidung (Brille, Schuhe, Handschuhe u. Schürze) getragen werden.

·         Batterien entsprechend der Betriebsanleitung befüllen.

·         Während des Befüllvorgangs Raum gut belüften.

·         Die Batterie (Zellendeckel, Batteriepole) muss trocken und sauber gehalten werden.

 

 

 

 

                                                                                     

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Störungen Gerät abschalten, Steckverbindung ziehen.

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel stillsetzen und den Vorgesetzten
informieren
: ( ______

·         Bei Brand/Explosion: Brand melden, Löschversuch mit bereitgestellten Löschmittel unternehmen, Selbstschutz beachten.

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

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·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Bei Kontakt mit Batteriesäure sind die betroffenen Partien umgehend mit reichlich sauberem Wasser abzuspülen. Bei Haut- oder Augenkontakt ist zusätzlich ein Arzt aufzusuchen.

·         Bei Augenverletzungen durch Batteriesäure sofort Augenspülung anwenden.

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung / Entsorgung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

·         Batteriesäure darf nicht in die Kanalisation gelangen. Ausgelaufene oder verschüttete Batteriesäure ist mit geeignetem Bindemittel aufzunehmen.

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: