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Betriebsanweisung |
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Batterieladeanlage |
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1. Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für das Aufladen und Befüllen von Batterien
in Flurförderzeugen |
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2. Gefahren für
Mensch und Umwelt |
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Brand- und Explosionsgefahr durch
Wasserstoffbildung beim Ladevorgang ·
Gefahr durch elektrischen Strom ·
Verunreinigung von Grundwasser und sonstigen
Gewässern durch Auslaufen von Batteriesäure |
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3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Allgemein: ·
Das Aufladen und Befüllen der
Batterien darf nur von hierfür eingewiesenen
und unterwiesenen Personen durchgeführt werden. ·
Die Betriebsanleitung des
Herstellers der Batterie und des Ladegerätes ist zu beachten. ·
Nur auf die zu ladende
Batterie abgestimmte Ladegeräte benutzen. ·
Elektrisch betriebene
Geräte dürfen nur mit gültigem Prüfnachweis (z.B.
Prüfplakette bei externen Ladegeräten) verwendet werden. ·
Nur Für evtl. austretende
Batteriesäure, muss geeignetes Bindemittel in ausreichender Menge
vorgehalten werden. ·
Beim Umgang mit Batterien darf nicht
geraucht und kein Feuer oder offenes Licht verwendet werden. Beschaffenheit
von Batterieladeplätzen: ·
Ladeplätze müssen generell
durch dauerhafte Markierungen von anderen Betriebsbereichen optisch
abgegrenzt sein. ·
Der Ladeplatz muss mit dem Warnzeichen
„Gefahren durch Batterie“ und dem Verbotszeichen „Umgang
mit Feuer, offenem Licht und Rauchen verboten“ gekennzeichnet sein. ·
Der Ladeplatz muss belüftet und
frostfrei sein. ·
Feuerlöscher sind an geeigneter
Stelle vorzusehen. ·
Ladegeräte und Zuleitungen sind
vor Beschädigung zu schützen. ·
Ladegeräte dürfen nicht auf
brennbaren Materialien abgestellt werden, über Einzelladeplätzen
dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden ·
Abstände:
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3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Aufladen der
Batterie: ·
Fahrzeug gesichert abstellen
(Schaltschloss auf Stellung „O“ und Schlüssel abziehen,
Notschalter in Stellung „AUS“). ·
Vor dem Ladevorgang sämtliche
Kabel- und Steckverbindungen auf sichtbare Schäden prüfen. ·
Batterie vor dem Laden auf
Gehäuseschäden und austretende Säure prüfen. ·
Batterie des Flurförderzeuges nur
an das zugehörige Ladegerät anschließen. ·
Verbinden und Trennen von
Batteriestecker und Ladekabel des Ladegerätes darf nur bei
ausgeschaltetem Fahrzeug und Ladegerät erfolgen. ·
Beim Ladevorgang muss die Batterie
freiliegen und die Batteriehaube muss geöffnet sein. ·
Keine Werkzeuge (Metallteile) auf der
Batterie ablegen (Kurzschlussgefahr). ·
Es ist für eine ausreichende Be-
und Entlüftung zu sorgen, um die Bildung einer explosionsfähigen
Atmosphäre zu verhindern. ·
Batterieflüssigkeit nicht
während des Ladevorganges auffüllen. ·
Vor Schließen der Batteriehaube
sicherstellen, dass das Ladekabel nicht beschädigt werden kann. |
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Befüllen der Batterien: ·
Fahrzeug gesichert abstellen
(Schaltschloss auf Stellung „O“ und Schlüssel abziehen,
Notschalter in Stellung „AUS“). ·
Bei sämtlichen Arbeiten (Reinigen,
Befüllen) an den Batterien muss säurefeste Schutzkleidung (Brille,
Schuhe, Handschuhe u. Schürze) getragen werden. ·
Batterien entsprechend der
Betriebsanleitung befüllen. ·
Während des Befüllvorgangs
Raum gut belüften. ·
Die Batterie (Zellendeckel,
Batteriepole) muss trocken und sauber gehalten werden. |
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4. Verhalten bei
störungen |
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Bei Störungen Gerät
abschalten, Steckverbindung ziehen. ·
Bei Mängeln, die die Sicherheit
beeinträchtigen, Arbeitsmittel stillsetzen und den Vorgesetzten ·
Bei Brand/Explosion: Brand melden,
Löschversuch mit bereitgestellten Löschmittel unternehmen,
Selbstschutz beachten. |
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5. Verhalten bei
Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls erforderlich den Notarzt rufen: ( 0 - 112 ·
Ausgebildete Ersthelfer
verständigen ·
Bei
Kontakt mit Batteriesäure sind die betroffenen Partien umgehend mit
reichlich sauberem Wasser abzuspülen. Bei Haut- oder Augenkontakt ist
zusätzlich ein Arzt aufzusuchen. ·
Bei Augenverletzungen durch
Batteriesäure sofort Augenspülung anwenden. ·
Erste-Hilfe-Leistungen sind in das
Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle sind unverzüglich dem
Vorgesetzten zu melden: (
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6. Instandhaltung /
Entsorgung |
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Instandhaltungsarbeiten
dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. ·
Batteriesäure darf nicht in die
Kanalisation gelangen. Ausgelaufene oder verschüttete Batteriesäure
ist mit geeignetem Bindemittel aufzunehmen. |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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