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Betriebsanweisung |
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Fahrtreppen |
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1.
Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für die Benutzung von Fahrtreppen in der
Betriebsstätte. |
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2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
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Quetsch-
und Schergefahr durch Begegnung mit Einbauten ·
Quetsch-
und Stoßgefahr beim Anfahren des nicht geräumten Fahrsteigs |
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Zügiges
Verlassen der Stauräume am Ende der Fahrtreppe ·
Am
Handlauf festhalten ·
Freihalten
der gekennzeichneten Abgangs- und Zugangsbereiche ·
Fahrtreppen
dürfen nur in stehender Körperhaltung benutzt werden ·
Keine
Benutzung von Rollschuhen oder ähnlichen Sportgeräten auf
Fahrtreppen ·
Keine
Lagerung und Präsentation von Waren zwischen den Handläufen ·
Keine
sperrigen und schweren Güter auf Fahrtreppen transportieren ·
Das
Befahren mit Einkaufswagen oder Sackkarren ist nicht gestattet |
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4.
Verhalten bei störungen |
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Bei
Gefahr für Leben und Gesundheit sind die Fahrtreppen außer Betrieb
zu setzen. Stillgelegte Fahrtreppen sind danach gegen unbefugte
Inbetriebnahme und betreten zu sichern. Hierzu sind Absperrungen und
Hinweiszeichen anzubringen. Die Freigabe
der Anlage erfolgt durch die beauftragten Fachleute (z.B.
Wartungsfirma). ·
Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel
stillsetzen und den Vorgesetzten |
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5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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6.
Instandhaltung |
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Instandhaltungsarbeiten dürfen nur
von fachkundigen Personen ausgeführt werden. ·
Reinigungsarbeiten
nur bei stillgesetzter und gegen Inbetriebnahme gesicherter Anlage
durchführen |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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