Betriebsanweisung

 

 

Fahrtreppen

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für die Benutzung von Fahrtreppen in der Betriebsstätte.

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

 

·         Hinabstürzen von Personen

·         Quetsch- und Schergefahr durch Begegnung mit Einbauten

·         Quetsch- und Stoßgefahr beim Anfahren des nicht geräumten Fahrsteigs

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

·         Zügiges Verlassen der Stauräume am Ende der Fahrtreppe

·         Am Handlauf festhalten

·         Freihalten der gekennzeichneten Abgangs- und Zugangsbereiche

·         Fahrtreppen dürfen nur in stehender Körperhaltung benutzt werden

·         Keine Benutzung von Rollschuhen oder ähnlichen Sportgeräten auf Fahrtreppen

·         Keine Lagerung und Präsentation von Waren zwischen den Handläufen

·         Keine sperrigen und schweren Güter auf Fahrtreppen transportieren

·         Das Befahren mit Einkaufswagen oder Sackkarren ist nicht gestattet

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Gefahr für Leben und Gesundheit sind die Fahrtreppen außer Betrieb zu setzen. Stillgelegte Fahrtreppen sind danach gegen unbefugte Inbetriebnahme und betreten zu sichern. Hierzu sind Absperrungen und Hinweiszeichen anzubringen. Die Freigabe  der Anlage erfolgt durch die beauftragten Fachleute (z.B. Wartungsfirma).

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel stillsetzen und den Vorgesetzten
informieren
: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

M003 Gehörschutz benutzen

·                     Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

·         Reinigungsarbeiten nur bei stillgesetzter und gegen Inbetriebnahme gesicherter Anlage durchführen

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: