Betriebsanweisung

 

 

Hebebühnen / Hubtisch

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit ortsfesten kraftbetätigten Hebebühnen zum Heben und Senken von Gütern. Je nach Ausführungen ist das Mitfahren der Bedienperson erlaubt.

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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·         Absturz von Personen

·         Verletzungen durch herunterrutschende und herabfallende Ladung

·         Quetsch- und Scherstellen beim Bewegen der Hebebühne

·         Stolpern und Umknicken durch Höhenunterschiede zwischen angehobener oder abgesenkter Hebebühne und den angrenzenden Verkehrsflächen

·         Verunreinigung von Grundwasser und sonstigen Gewässern durch Auslaufen von Hydrauliköl

 

 

 

 

 

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·         Die Hebebühne darf nur von Personen bedient werden, die mind. 18 Jahre alt sind und in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind. Die Personen müssen durch den Unternehmer mit dem Bedienen der Hebebühne schriftlich beauftragt sein.

·         Zur Verfügung gestellte Sicherheitsschuhe benutzen.

·         Bei Arbeiten mehrerer Personen ist ein Aufsichtsführender zu bestimmen.

·         Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

·         Nur regelmäßig geprüfte Hebebühnen benutzen (gültige Prüfplakette).

·         Täglich vor jeder Inbetriebnahme Funktionsprüfung durchführen.

·         Hebebühnen nicht überlasten, Tragfähigkeit beachten (siehe Typenschild).

·         Die Hebebühne bestimmungsgemäß verwenden.

·         Hebebühnen dürfen nur über die dafür bestimmten Zugänge bestiegen oder verlassen werden.

·         Die Bedienungspersonen haben bei allen Bewegungen der Hebebühne darauf zu achten, dass sie sich und andere Personen nicht gefährden.

·         Das Mitfahren der Bedienperson ist nur bei hierfür bestimmten Hebebühnen erlaub. Die Beförderung von weiteren Personen ist verboten.

·         Der unnötige Aufenthalt auf der Hebebühne sowie im Gefahrenbereich (unter der Plattform) ist verboten.

·         Lasten gegen Verrutschen bzw. Abstürzen oder Herabfallen sichern.

·         Steuerplatz der kraftbetätigten Hebebühnen freihalten.

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel stillsetzen und den Vorgesetzten
informieren
: ( ______

·         Bei drohenden Umweltschäden à Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einleiten (Bindemittel)

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

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·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

·         Kontroll-/Reinigungsarbeiten dürfen nur bei still gesetzter, gegen irrtümliches bzw. unbefugtes Ingangsetzen gesicherte Hebebühne ausgeführt werden. (Abstützeinrichtung)

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: