Betriebsanweisung

 

 

Ladeblech

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für Ladebleche, die zum Ausgleich von Höhenunterschieden und zum Überbrücken von Abständen zwischen Laderampen und Ladeflächen dienen.

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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·         Überlastung des Rückens beim Heben und Tragen des Ladebleches.

·         Abstürzen von der Laderampe während des Auflegens des Ladebleches.

·         Abstürzen von Personen oder Flurförderzeugen durch nicht gegen Wegrollen gesichertes Fahrzeug.

·         Abstürzen von wegrutschenden Ladeblechen.

·         Stürze zwischen Ladeblech und Ladefläche durch nicht bestimmungsgemäß aufgelegte Ladebleche.

·         Stolpern an den Übergängen Ladeblech/Laderampe bzw. Ladeblech/Ladefläche bei starren Ladebleche (ohne Klapplippe)

·         Stolpern über Stolperstellen, die sich seitlich zwischen Ladeblech und Laderampe ergeben

·         Seitliches Abstürzen durch zu schmale Ladebleche.

·         Umstürzen des hochkant abgestellten Ladebleches.

·         Verletzungen durch herunterrutschenden und herabfallenden Ladungsteilen

 

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

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·         Ladebleche dürfen nur von unterwiesenen Personen benutzt werden.

·         Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

·         Nur regelmäßig geprüfte Ladebleche benutzen.

·         Ladebrücke nicht überlasten, Tragfähigkeit beachten (siehe Typenschild).

·         Fahrzeug im rechten Winkel an die Laderampe heranfahren.

·         Fahrzeug mittels Feststellbremse gegen Wegrollen sichern.

·         Beim Befahren mit kraftbetätigten Flurförderzeugen muss das Fahrzeug zusätzlich durch beidseitig angelegten Unterlegkeilen gegen wegrollen gesichert werden.

·         Ladeblech zu zweit bewegen, wenn dieses mehr als 25 kg wiegt oder Flurförderzeug benutzen.

·         Ladeblech mit Verschiebungssicherung verwenden.

·         Ladeblech bestimmungsgemäß auflegen.

·         Lose Ladungsteile beim Transportieren gegen Herabfallen sichern.

·         Hochgestellte Ladebleche gegen Umfallen sichern.

 

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel stillsetzen und Vorgesetzten informieren: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

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·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:  ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: