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Betriebsanweisung |
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Laderampe |
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1.
Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten, wie Be-/ Entladen und
Rangiertätigkeiten an der Laderampe |
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2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
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Absturzgefahr von Personen ·
Herabfallen von Last oder
Arbeitsmitteln ·
Gefahr des Anfahrens durch bewegte
Transportmittel ·
Quetsch- und Scherstellen ·
· Brandgefahr durch Lagerung brennbarer Materialien und Missachtung des Rauchverbotes |
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Bestimmungsgemäße
Verwendung der Laderampe ·
Bei Absturzgefahren in Bereichen >
1 m Höhe, die keine ständige Be- und Entladestellen darstellen und bei
Entsorgungsarbeiten von der Laderampe in Abfallpressen vorhandene
Absturzsicherungen nutzen, z.B. Steckgeländer muss wirksam eingesteckt
sein ·
die Absturzstelle an ungesicherten
Rampenkanten muss mit gelb/schwarzen Schrägstreifen gekennzeichnet
sein à
keine Ketten oder Seile als Absturzsicherungen einsetzen ·
für ausreichend, blendfreie
Beleuchtung sorgen ·
Verkehrswege entsprechend der
Forderungen nach ASR A1.8 in ausreichender Breite freihalten ·
Bei vorhandenen Lagerflächen auf
breiten Rampen, müssen diese deutlich durch farbliche Markierung
gekennzeichnet und zum Verkehrsweg abgegrenzt sein ·
Um die Rampen sicher erreichen bzw.
verlassen zu können, vorhandene Treppen oder Schrägrampen benutzen à
kein Herabspringen von der Rampe ·
Zur Überbrückung des
Spaltes zwischen Lieferfahrzeug und Rampe und ggf. zum Ausgleich der
Höhendifferenz zwischen Laderampe und Ladefläche des Fahrzeugs
müssen Ladebrücken bzw. Ladebleche bereitgestellt und verwendet
oder am Fahrzeug installierte Hubladebühnen benutzt werden à
Lieferfahrzeug muss gegen Verrollen über Feststellbremse und durch
Vorlegen von Radkeilen gesichert sein, wenn dieses mit kraftbetriebenen
Flurförderzeugen befahren wird à
Prüfung der Wegrollsicherung vor Be-/ Entladen durch den Mitarbeiter ·
Nicht hinter rückwärtsfahrenden
Liefer- bzw. Kundenfahrzeugen aufhalten ·
Laderampe freihalten von Stolper- und
Ausrutschgefahren ·
Kein brennbares Material an die
Gebäudeaußenwand anlagern, wenn Brandschutz nicht
gewährleistet (z.B. Vordach mit Sprinklerschutz ist gesicherter Bereich) ·
Rauchverbot beachten |
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4.
Verhalten bei störungen |
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Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen bzw. gefährden
ist der Gefahrenbereich abzugrenzen, ggf. kennzeichnen und der Vorgesetzte zu
informieren: ( ______ |
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5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzte Personen aus dem Gefahrenbereich
bringen/ Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten (Blutungen stillen, verletzte
Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen) ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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6.
Instandhaltung / Entsorgung |
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Instandhaltungsarbeiten dürfen nur
von fachkundigen Personen ausgeführt werden. |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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