Betriebsanweisung

 

 

Betriebsanweisung für Lasergravurmaschine

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für den Umgang mit EPILOG Lasergravurmaschinen zusammen mit einer TEKA-ZING Absaugung

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

 

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·         Laserstrahlung kann Gefährdungen von Gesundheit und Sicherheit hervorrufen, insbesondere Gefährdungen für Augen und Haut

Achtung: Der Laserstrahl ist unsichtbar!!

Bei geöffneter Schutzabdeckung und defektem Sicherheitsschließmechanismus kann Laserstrahlung der Klasse 4 austreten! 

Manipulieren des Gerätes kann diffus gestreute Strahlung bewirken.

·         Brandgefahr: Der Laser kann beim Gravieren sehr hohe Temperaturen erzeugen. Einige Materialien sind hochentzündlich und können daher leicht zu brennen beginnen

·         Es besteht Scher- und Quetschgefahr bei laufendem X-Achsen-Arm (Laser-Schlitten) und geöffneter Schutzabdeckung

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

      Lasergravurmaschine

·         Nicht direkt in den Laser blicken (Red-Dot-Pointer), der Laserstrahl selbst ist unsichtbar!

·         Das Gerät darf nur von eingewiesenen Personen bedient werden

·         Es ist darauf zu achten, dass keine unbefugte Personen die Maschine benutzen

·         Das Gerät niemals ohne Beaufsichtigung laufen lassen

·         Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten

·         Betreiben Sie das Gerät nicht, wenn Abdeckungen oder Blenden abgenommen wurden

·         Türverriegelungen nicht gewaltsam öffnen

·         Die Funktion des Sicherheitsschließmechanismus kann anhand der LED-Dioden an der rechten Seite des Bedienpanels überprüft werden (Deckel auf=Kontrolleuchte an, Deckel zu=Kontrolleuchte aus)

·         Das Gerät und den umliegenden Bereich frei von Abfällen und brennbaren Materialien halten

·         Einsatzbereiten Feuerlöscher bereit halten (zum Schutz der Maschine wird ein CO²-Feuerlöscher empfohlen)

·         Das Gerät niemals ohne ausreichende Belüftung betreiben; die vorhandene Absauganlage muss während des Gravurvorgangs zugeschalten sein; Die Zuschaltung erfolgt manuell!

·         Die Laserstärke und Lasergeschwindigkeit immer anhand der vom Vertreiber ausgehändigten Tabelle dem Material anpassen

·         Keine Materialien gravieren, die PVC oder Vinyl erthalten. Hierbei wird ein korrosiver Stoff freigesetzt, der die Maschine beschädigt

·         Das Gerät nur bei geschlossener Schutzabdeckung betreiben bzw. bei laufendem X-Achsen-Arm (Laser-Schlitten) nicht in das Gerät greifen. Hier besteht Scher- bzw. Quetschgefahr

 

Absauganlage (Filtergerät)

·         Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten

·         Nur eingewiesene Personen dürfen das Filtergerät und die zum Einsatz kommenden Materialien handhaben.

·         Die Ausblasöffnung nicht verdecken oder zustellen

·         Gerät nicht ohne Filtereinsatz betreiben

·         Taschenfilter, Partikelfilter und Aktivkohlefilter sind regelmäßig zu wechseln, spätestens bei Aufleuchten der roten Filterkontrollleuchte

·         Achtung: Filterwechsel und Entsorgung dürfen nur in gut belüfteten Räumen und mit der zur Verfügung gestellten Atemschutzmaske erfolgen! (Vom Hersteller empfohlen: Atemschutzhalbmaske DIN EN 141/143 Schutzstufe P3)

·         Vor Beginn des Filterwechsels, die Absauganlage IMMER vom Stromnetz nehmen

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln die die Sicherheit beeinträchtigen oder gefährden, sowie bei sonstigen Störungen oder Auffälligkeiten, die Maschine abschalten, Gefahrenstelle absichern und den Vorgesetzten informieren: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

M003 Gehörschutz benutzen

·         Verletzten aus Gefahrenzone bringen, Unfallstelle sichern und sofort Erste Hilfe leisten

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:        ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

·         Bei Verletzungen an den Augen sofort einen Augenarzt aufsuchen.

 

 

6. Instandhaltung und Entsorgung

 

 

 

·         Reparaturen, Wartungsarbeiten und Inspektionen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.

·         Bei Reinigungsarbeiten das Gerät immer vom Strom trennen

·         Entsorgen Sie den Filter des Absauggeräts nach den gesetzlichen Vorschriften!

(Werfen Sie die Filter nicht in den normalen Hausmüll. Je nach ausgefilterten Schadstoffen zählen benutze Filter zum Sondermüll. Bei Fragen wenden Sie sich hierzu bittte an Ihren Entsorger.)