Betriebsanweisung

 

 

Luftkissenpolstermaschine

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für das Herstellen von Luftkissen welche als Füllmaterial genutzt werden. Mit der Luftkissenpolstermaschine (AirPouch Express 3) werden Polyethylenbeutel geöffnet, durch Druckluft gefüllt und verschweißt. 

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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·         Verbrennungsgefahr durch heiße Oberflächen

·         Einzugsgefahr beim Einfädeln der Beutelbahnen

·         Gefahr von Schnittverletzungen durch scharfe Klinge

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

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Allgemein

·         Die Maschine darf nur von unterwiesenen Personen bedient werden.

·         Die Maschine darf nur für ihren vorgesehenen Zweck und im einwandfreien Zustand verwendet werden.

·         Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

·         Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Es besteht Verbrennungsgefahr.

·         Keine Gegenstände auf der Maschine liegen lassen.

·         Es dürfen keine Verlängerungskabel verwendet werden.

·         Vor dem Netzanschluss ist die Stellung des Spannungswählers zu überprüfen. Die Einstellung darf nur durch qualifiziertes Wartungspersonal erfolgen.

·         Die Aufstellfläche muss eben, rutschfest, ölfrei und trocken sein und für das Gewicht der Maschine ausreichend bemessen sein.

·         Beim Ortswechsel ist der Netzstecker zu ziehen.

·         Die Abdeckung des Gerätes darf nur durch qualifiziertes Wartungspersonal entfernt werden.

·         Um Verletzungen zu vermeiden, müssen alle Justierungen von einem qualifizierten Wartungsmechaniker vorgenommen werden.

Beim Betrieb

·         Den Arbeitsbereich sauber halten und auf Ordnung achten. Der Zugang zur Maschine muss jederzeit frei sein.

·         Die Maschine benötigt zum Betrieb eine Raumtemperatur zwischen 10°C und 43°C und darf nicht im Freien verwendet werden.

·         Auf ausreichende Beleuchtung achten.

·         Beim Einfädeln der Beutelbahnen sicherstellen, dass lose Kleidung, Haare usw. nicht mit eingezogen werden.

·         Vor dem Einlegen der Beutelbahnen Gerät erst abkühlen lassen.

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel stillsetzen und den Vorgesetzten
informieren
: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

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·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung

 

 

 

·         Justierarbeiten dürfen nur von einem qualifizierten Wartungsmechaniker vorgenommen werden.

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: