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Betriebsanweisung |
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Luftkissenpolstermaschine |
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1.
Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für das Herstellen von Luftkissen welche als
Füllmaterial genutzt werden. Mit der Luftkissenpolstermaschine (AirPouch Express 3) werden Polyethylenbeutel
geöffnet, durch Druckluft gefüllt und verschweißt. |
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2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
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Verbrennungsgefahr durch heiße
Oberflächen ·
Einzugsgefahr beim Einfädeln der
Beutelbahnen ·
Gefahr von Schnittverletzungen durch
scharfe Klinge |
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Allgemein ·
Die Maschine darf nur von
unterwiesenen Personen bedient werden. ·
Die Maschine darf nur für ihren
vorgesehenen Zweck und im
einwandfreien Zustand verwendet werden. ·
Die Betriebsanleitung des Herstellers
ist zu beachten. ·
Sicherheitsvorrichtungen
dürfen nicht entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Es
besteht Verbrennungsgefahr. ·
Keine
Gegenstände auf der Maschine liegen lassen. ·
Es
dürfen keine Verlängerungskabel verwendet werden. ·
Vor
dem Netzanschluss ist die Stellung des Spannungswählers zu
überprüfen. Die Einstellung darf nur durch qualifiziertes
Wartungspersonal erfolgen. ·
Die
Aufstellfläche muss eben, rutschfest, ölfrei und trocken sein und
für das Gewicht der Maschine ausreichend bemessen sein. ·
Beim Ortswechsel ist der Netzstecker
zu ziehen. ·
Die
Abdeckung des Gerätes darf nur durch qualifiziertes Wartungspersonal
entfernt werden. ·
Um
Verletzungen zu vermeiden, müssen alle Justierungen von einem
qualifizierten Wartungsmechaniker vorgenommen werden. Beim Betrieb ·
Den
Arbeitsbereich sauber halten und auf Ordnung achten. Der Zugang zur Maschine
muss jederzeit frei sein. ·
Die
Maschine benötigt zum Betrieb eine Raumtemperatur zwischen 10°C und
43°C und darf nicht im Freien verwendet werden.
·
Auf ausreichende Beleuchtung achten. ·
Beim Einfädeln der Beutelbahnen
sicherstellen, dass lose Kleidung, Haare usw. nicht mit eingezogen werden. ·
Vor dem Einlegen der Beutelbahnen
Gerät erst abkühlen lassen. |
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4.
Verhalten bei störungen |
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Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel
stillsetzen und den Vorgesetzten |
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5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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6.
Instandhaltung |
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Justierarbeiten dürfen nur von
einem qualifizierten Wartungsmechaniker vorgenommen werden. ·
Instandhaltungsarbeiten dürfen
nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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