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Betriebsanweisung |
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Müll- und Papierpresse |
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1.
Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit Müll- und Papierpressen |
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2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
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· Quetsch- und Scherstellen im Pressbereich ·
Hineinstürzen
von Personen ·
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Allgemein · Presse nur
bestimmungsgemäß betreiben, wie in Betriebsanleitung des
Herstellers festgelegt · Presse darf nur von
unterwiesenen Personen bedient werden · Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht, umgangen oder
missbräuchlich benutzt werden · Vor Inbetriebnahme der
Presse Absturzsicherungen (z.B. Steckgeländer) kontrollieren · Elektrische
Anschlussleitungen sind vor Inbetriebnahme und nach jedem
Behälterwechsel auf erkennbare Schäden optisch zu prüfen · Bei Verladearbeiten der
Presse ist sicherzustellen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich
aufhalten · Der Einstieg in die Presse
ist strengstens verboten (Kennzeichnung erforderlich) · Geeignetes Bindemittel zur
Aufnahme von austretendem Öl bereithalten · Die Bedienelemente der
Müllpresse müssen vom Standort der Bedienperson in einer
ergonomisch zuträglichen Körperhaltung leicht erreichbar sein, eine
gebückte oder kniende Körperhaltung gilt als ergonomisch nicht
zuträglich (z.B. externe Bedieneinheit benutzen) Täglich vor
Arbeitsbeginn: ·
Sichtprüfung
der Presse und aller Anschlussleitungen auf äußerlich erkennbare
Schäden, Dichtheit und Funktionsfähigkeit ·
Kontrolle,
ob die Absturzsicherung (mind. 1m hohes Geländer) vorhanden und wirksam
ist Beim Betrieb: ·
Presse
während des Betriebes nicht verlassen ·
Pressgut
nicht mit Stöcken oder ähnlichen Hilfsmitteln nachstopfen Beim Verlassen: ·
Nach Beendigung der Arbeit bzw. dem
Pressvorgang muss die Presse gegen unbefugte Benutzung gesichert werden durch
z.B. Schlüsselschalter oder Betätigung des Hauptschalters, der
gegen Wiedereinschalten durch Unbefugte gesichert sein muss ·
Die
Ruhe-/ Endstellung des Presskolbens muss immer in ausgefahrenem Zustand sein,
damit die Einpressöffnung im Container vom Presskolben ausgefüllt
ist ·
Die
Pressöffnung bei Niederschlag geschlossen und nach Betriebsschluss
verschlossen halten |
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4.
Verhalten bei störungen |
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Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel
sofort stillsetzen und gegen
Wiederinbetriebnahme sichern (z.B. Stecker ziehen, Hauptschalter ausschalten,
ggf. kennzeichnen) ·
Bei
drohenden Umweltschäden oder Feuer à Maßnahmen zur
Schadensbegrenzung einleiten (Bindemittel, geeignete
Feuerlöschgeräte bei Entstehungsbränden einsetzen) ·
Benachrichtigung
von Feuerwehr/ Polizei/ Untere Wasserbehörde oder Umweltamt (s.
Beiblatt) ·
den Vorgesetzten informieren: ( ______ |
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5.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
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Arbeitsmittel stillsetzen/ Verletzte Personen
aus dem Gefahrenbereich bringen/ Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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6.
Instandhaltung / Entsorgung |
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Instandhaltungsarbeiten (z.B.
Reparaturen, Eingriffe in der Presse) dürfen nur von fachkundigen
Personen ausgeführt werden.
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Pressen
sind vor der ersten Inbetriebnahme und längstens nach einem Jahr durch
eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand
(Mechanik/Hydraullik und Elektrik) prüfen zu lassen |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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